Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

DSGVO-Compliance ohne eigene Datenschutzabteilung. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben – kompetent, unabhängig und immer erreichbar.

Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG sind viele Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Ab 20 Mitarbeitern

Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

Besondere Datenarten

Wenn Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten (Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Gewerkschaftszugehörigkeit etc.).

Kerngeschäft Datenverarbeitung

Wenn Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht (z.B. Personalvermittlung, Marketing-Agenturen).

Unser Leistungsumfang

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Bestandsaufnahme & Audit

Umfassende Analyse Ihrer aktuellen Datenschutzsituation. Wir prüfen alle Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und identifizieren Handlungsbedarf. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit priorisierten Maßnahmen.

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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Erstellung und Pflege des gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnisses nach Art. 30 DSGVO. Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern, Löschfristen und technischen Schutzmaßnahmen.

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Datenschutz-Dokumentation

Erstellung aller notwendigen Datenschutz-Dokumente: Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), Datenschutz-Folgenabschätzungen und Löschkonzepte.

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Mitarbeiterschulungen

Regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter zu Datenschutz-Grundlagen, aktuellen Bedrohungen und korrektem Umgang mit personenbezogenen Daten. Vor Ort oder als Online-Schulung. Inklusive Teilnahmezertifikate.

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Datenschutz-Vorfallmanagement

Beratung und Unterstützung bei Datenschutzvorfällen. Meldepflichten-Bewertung nach Art. 33/34 DSGVO, Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und betroffenen Personen, Nachbereitung und Prävention.

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Laufende Betreuung

Ständige Erreichbarkeit für Datenschutz-Fragen Ihrer Mitarbeiter. Regelmäßige Vor-Ort-Besuche oder Videokonferenzen, Beratung bei neuen Projekten und Prozessen, jährliche Datenschutz-Berichte an die Geschäftsleitung.

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Behördenkommunikation

Wir sind Ihr Ansprechpartner gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Bei Anfragen, Beschwerden oder Kontrollen vertreten wir Ihre Interessen und koordinieren die notwendigen Maßnahmen.

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IT-Datenschutz-Beratung

Als IT-Systemhaus verstehen wir die technische Seite des Datenschutzes besonders gut. Beratung zu Privacy by Design, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Logging und datenschutzkonformer IT-Architektur.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

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Kosteneffizienz

Keine Schulungskosten, kein Kündigungsschutz, keine Ausfallzeiten. Planbare monatliche Kosten statt versteckter Personalaufwände.

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Fachexpertise

Stets aktuelles Wissen durch kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung aus zahlreichen Mandaten verschiedener Branchen.

⚖️

Unabhängigkeit

Keine Interessenkonflikte durch interne Verflechtungen. Objektive Bewertung und unabhängige Beratung der Geschäftsleitung.

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IT-Kompetenz

Als IT-Systemhaus bringen wir tiefes technisches Verständnis mit – Datenschutz und IT-Sicherheit aus einer Hand.

Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen Ihre Datenschutz-Pflichten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot als externer Datenschutzbeauftragter.

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